Art. 1 - Bekanntmachung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag- Erster GlüÄndStV), Zustimmung;
Art. 2 - Gesetz zur Ausführung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages (Ausführungsgesetz NRW Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - AG GlüÄndStV NRW), Umsetzung landesrechtlicher Regelungsbefugnisse im Bereich der Sportwetten, Lotterien und Spielhallen, Kernpunkte: Umsetzung der Ziele des § 1 Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag, Glücksspiel als öffentliche Aufgabe (§ 1), Regelung des Erlaubnisverfahrens für Veranstalter, Vermittler und die Gemeinsame Klassenlotterie (§ 4), Begrenzung der Anzahl der Annahmestellen (§ 5 i.V.m. § 22 Abs. 1 Nr. 2), Gewerbliche Spielvermittlung (§ 7), Suchtprävention und -hilfe sowie Suchtforschung (§§ 8, 9), Sportwetten und Sportwettvermittlungsstellen (§ 13), Spielhallen (§§ 16-18), Zuständigkeiten (§§ 20, 21), Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten (§ 23);
Art. 3 - Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NRW - SpielbG NRW), Umsetzung der Regelungen zu den Spielbanken;
Art. 4 - Inkrafttreten am 1. Juli 2012;
Anlage, Wortlaut des Staatsvertrages; Bekämpfung des Schwarzmarktes und der Spielsucht, Erhalt des staatlichen Lotterie- und Wettmonopols, befristete Erprobung eines Konzessionsmodells für private Veranstalter und Vermittler von Sportwetten, Vertrieb über Internet, Einbeziehung von Pferdewetten, Regulierung von Spielhallen zur Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes, Regelung der Werbung für öffentliches Glücksspiel; Anhang: Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht
Systematik: Glücksspiel
Schlagworte: Glücksspiel * Staatsvertrag * Glücksspielstaatsvertrag * Wette * Lotterie * Spielautomat * Spielsucht * Jugendschutz * Spielbank * Internet