Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) vom 07.03.1995 (GV. NRW. S. 196), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.07.2011 (GV. NRW. S. 359); Änderung der §§ 1, 2, 5, 5a, 6, 7, 8 Abs. 1, 11, 11a, 12, 13 und 18; auf Grundlage einer Rechtsverordnung bedarfsgerechte Festlegung und Neuschlüsselung von ÖPNV-Pauschale, pauschalisierter Zuwendung für ÖPNV-Investitionsmaßnahmen sowie Neuquotierung der SPNV-Pauschale; flexibles Sicherstellen kurzfristiger und mitunter unterjähriger Änderungen des Finanzbedarfs der Zweckverbände; Bildung eines einheitlichen Gemeinschaftstarifs duch den Zweckverband; Beitrag zur Veranschaulichung des allgemeinen Verwendungszwecks der SPNV-Pauschale im Rahmen von Maßnahmen, an denen das Land auf Bundesebene mitwirkt (z.B. Realisierung des Rhein-Ruhr-Express); Anpassung der ÖPNV-Infrastrukturplanung infolge des Außerkrafttretens des Gesetzes zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) vom 01.01.2010; Erstellung des mittelfristigen ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans durch das Ministerium im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags; Erweiterung des Geltungsbereichs auf Seilbahnen
Systematik: Öffentlicher Personenverkehr * Schienenverkehr
Schlagworte: Öffentlicher Personennahverkehr * Schienenpersonennahverkehr * Investitionspauschale * Verkehrsinvestition * Verkehrsinfrastruktur * Eisenbahninfrastruktur * Regionalverkehr * Zweckverband * Beförderungsbedingungen * Verkehrstarif