Änderung §§ 4, 5, 6, 8, 13, 14 des Ladenöffnungsgesetzes vom 16.11.2006 (GV. NRW. S. 516); Umsetzung der Ergebnisse der Evaluierung, der parlamentarischen Beratung sowie der im Koalitionsvertrag der Koalitionspartner getroffenen Vereinbarungen; Begrenzung absoluter Zahl verkaufsoffener Sonn- und Feiertage durch Aufnahme des Erfordernisses eines Anlassbezugs und Festlegung einer jährlichen Obergrenze für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage in einer Kommune; Reduzierung der Ladenöffnungszeiten am Samstag auf 22 Uhr als Vorbereitung auf die Sonntagsruhe; Klarstellungen und Korrekturen bezüglich zulässiger Warensortimente für Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen; Änderung der Öffnungsmöglichkeiten für Verkaufsstellen mit Kernsortiment Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren, an Ostern, Pfingsten und Weihnachten vom 2. auf den 1. Feiertag wie zu Zeiten des Ladenschlussgesetzes; Erhöhung der Höchstgrenze einer Geldbuße bei Verstößen gegen das LÖG NRW
Systematik: Handel * Öffentliches Recht
Schlagworte: Ladenöffnungszeit * Einzelhandel * Handel * Ladengeschäft * Ostern * Sonntag * Feiertag * Weihnachten * Gesetzesfolgenabschätzung * Evaluation * Warensortiment * Floristik * Agrarhandel * Landwirtschaftliche Direktvermarktung * Backgewerbe * Backwaren * Bahnhof * Blumen * Zierpflanze * Gartenbauprodukt * Handwerk * Lebensmitteleinzelhandel * Zeitschrift * Zeitung * Tankstelle * Gewerberecht * Geldbuße