Reform des Bergrechts als Schlüssel verstärkter Akzeptanz des Bergbaus; Ablehnung auf Bundesebene geforderter, den Bergbau einschränkender Forderungen zur Änderung des Bergrechts (u. a. Einführung einer Sicherheitsleistung für Bergbauvorhaben, Förderabgaben in Höhe von 10 % bis 15 % des Umsatzes, Genehmigung von Tagebauen ausschließlich im Einvernehmen mit örtlich Betroffenen, Ausweitung der Klageberechtigungen gegen Bergbauvorhaben); Bundesratsinitiative für behutsame Reform des Bundesbergrechts und anverwandter Rechte unter Berücksichtigung folgender Anforderungen: Höherer Stellenwert der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Bundesberggesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, Verpflichtung der Information betroffener Gemeinden betreffend Entscheidungen über Anträge auf Erteilung oder Verleihung einer Bergbauberechtigung, Verpflichtung der Bergbauunternehmen zur dreijährlichen Aktualisierung und Veröffentlichung aller relevanten Geo-, Umwelt- und Monitoringdaten, Umweltverträglichkeitsprüfung als integrierter Bestandteil bergbaurechtlicher Planfeststellungsverfahren insbes. bei Aufsuchungs- und Fördererlaubnissen für Erdöl und Erdgas, Einführung genereller Bergschadensvermutung mit Beweislastumkehr in Bergbauregionen und Tagebauregionen, Sicherstellung von Bergbauunternehmen unabhängig tätiger Markscheider durch örtlich zuständige Bergbaubehörden
Systematik: Bergbau/Bodenschätze * Öffentliches Recht
Schlagworte: Bundesberggesetz * Bergrecht * Bergbau * Tagebau * Bürgerbeteiligung * Umweltverträglichkeitsprüfung * Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben * Bergbauberechtigung * Bergbauunternehmen * Bergbehörde * Genehmigung * Genehmigungsverfahren * Planfeststellung * Erdöl * Erdgas * Bergschaden * Gefährdungshaftung * Markscheider