Handlungsbedarf hinsichtlich Fortbildung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren im Strafprozessrecht im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu § 257 c StPO; Gewährleistung der Einhaltung vom Bundesverfassungsgericht geforderter Anwendung gesetzlicher Vorschriften im Strafverfahren bei der Prozessvertretung durch Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare auch ohne gezielte Fortbildung zum Verständigungsgesetz und zur Strafprozessordnung; mögliche Planungen zur Unterstützung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in Verhandlungen durch postulationsfähige Ausbilder (Vertreter der Staatsanwaltschaften) oder deren Abzug aus Sitzungsvertretungen bis zur ausreichenden Schulung; mögliche Pläne zur gezielten Fortbildung von Richterinnen und Richtern am Strafgericht und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Absprache im Strafverfahren; Haushaltsplanungen (Rückstellungen, Verpflichtungsermächtigungen) zur Kompensation zu erwartenden Anstiegs der Verfahrenskosten in den Rechtsmittelinstanzen
Systematik: Juristische Berufe * Gerichte und Staatsanwaltschaften * Öffentlicher Dienst * Arbeitsbedingungen * Öffentlicher Haushalt
Schlagworte: Juristischer Vorbereitungsdienst * Gerichtsentscheidung * Bundesverfassungsgericht * Gerichtsverfassungsgesetz * Staatsanwaltschaft * Strafprozess * Strafprozessordnung * Strafprozessrecht * Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren * Amtsanwalt * Staatsanwalt * Amtsgericht * Jugendgericht * Strafgerichtsbarkeit * Juristenausbildung * Berufliche Weiterbildung * Richter * Landeshaushalt * Rückstellung * Verpflichtungsermächtigung * Berufliche Qualifikation * Beruflicher Status