Änderung §§ 11, 16, 17 (Regelungen für Entschädigungen und Zuwendungen) und § 28 (Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Braunkohlenausschusses, seiner Arbeitskreise, seines Ältestenrates und für geladene Sachverständige) der Verordnung vom 08.06.2010 (GV. NRW. S. 334), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.06.2015 (GV. NRW. S. 488); Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Regionalräte, Mitglieder der Arbeitskreise und des Ältestenrates des Braunkohlenausschusses sowie für die zu dessen Sitzungen geladenen Sachverständigen mit Wirkung vom 01.01.2016 an die durch Änderung der Entschädigungsverordnung gemäß Beschluss des Landtags vom 01.10.2015 zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt erfolgte Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Landschaftsversammlungen und beim Regionalverband Ruhr
[Verordnungsentwurf als Beratungsgrundlage des für Landesplanung zuständigen Ausschusses des Landtags nach Einleitung der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände; Verordnungsentwurf vor Einleitung der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände s. Vorl 16/3591]
Systematik: Raumordnung * Kommunale Angelegenheiten
Schlagworte: Landesplanung * Landesplanungsgesetz * Verwaltungsvorschrift * Regionalverband Ruhr * Regionalplanung * Arbeitsgruppe des Ausschusses für Kommunalpolitik "Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt weiter verbessern" * Ehrenamtliche Tätigkeit * Kommunaler Mandatsträger * Aufwandsentschädigung * Braunkohlenausschuss