Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotterieausführungsgesetz - LoAG)
Gesetzentwurf LRg Drucksache 13/5960 14.09.2004 9 S.
Ermächtigung der Länder, die zur Ausführung des Lotteriestaatsvertrages (LoStV) notwendigen Bestimmungen zu erlassen, Regelung von Zuständigkeiten, der Meldepflicht für gewerbliche Spielvermittler und der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, Ermächtigung für Lotterien, die die Voraussetzungen des § 13 des Lotteriestaatsvertrages erfüllen (Kleine Lotterien), Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die öffentliche Veranstaltung von Lotterien/Ausspielungen im Wege einer allgemeinen Erlaubnis zu gestatten sowie auf Ortsebene Möglichkeit für gemeinnützige Vereine, Kirchengemeinden etc., Lotterien und Ausspielungen ohne eine besondere Einzelerlaubnis zu veranstalten
Systematik: Glücksspiel
Schlagworte: Lotterie * Staatsvertrag * Glücksspiel
1. Lesung Plenarprotokoll 13/131 23.09.2004 S.12844
Beschluss: Seite 12844 - Überweisung Drs 13/5960 an den HPA, einstimmig
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 13/1332 30.09.2004 52.HPA S.5
Beschlussempfehlung HPA Drucksache 13/6055 30.09.2004 1 S.
2. Lesung Plenarprotokoll 13/134 10.11.2004 S.13100
Beschluss: Seite 13100 - Annahme Drs 13/5960 entsprechend der BeschlEmpf Drs 13/6055, einstimmig
Gesetz vom 16.11.2004 - GV.NRW 2004 Nr. 42 S.686-688
Gesetz verkündet