Nordrhein-Westfalen darf nicht Hort der Geldwäsche werden - Kommunen dürfen mit der Kontrolle des Geldwäschegesetzes nicht überfordert werden
Antrag CDU
Laumann, Karl-Josef; Lienenkämper, Lutz u.a. CDU Drucksache 16/2633 16.04.2013 3 S.
Kritik an der Verlagerung von Teilaufgaben nach dem Geldwäschegesetz auf die kommunalen Ordnungbehörden im Rahmen einer möglichen Änderung der Gewerberechtsverordnung; Geldwäscheprävention als Aufgabe des Landes, keine weitere Belastung der Kommunen und Verzicht auf die geplante Zuständigkeitsverlagerung, Befürwortung effektiver Kontrollen der Transparenzpflicht von Gewerbe- und Handeltreibenden
Systematik: Innere Sicherheit * Kommunale Angelegenheiten
Schlagworte: Geldwäsche * Kommunalverwaltung * Gewerberecht * Kriminalitätsbekämpfung * Ordnungsbehörde
Beratung (öffentlich) Plenarprotokoll 16/28 25.04.2013 S.2420-2425
Beschluss: Seite 2425 - Der Antrag - Drucksache 16/2633 - wurde nach Beratung einstimmig an den Ausschuss für Kommunalpolitik - federführend - sowie an den Innenausschuss überwiesen; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 16/236 03.05.2013 20.AKo S.1-3, 28-32
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 16/268 07.06.2013 24.AKo S.1-6, 19-20
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 16/421 06.12.2013 47.AKo S.1-4, 6
Übersicht AKo Drucksache 16/4602 16.12.2013 9 S.
Beratungsergebnis: Abgelehnt mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU, FDP und PIRATEN
Beratung (öffentlich) Plenarprotokoll 16/46 18.12.2013 S.4505
Beschluss: Seite 4505 - Die Abstimmungsergebnisse in Übersicht 14 - Drucksache 16/4602 - wurden einstimmig bestätigt.