1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) für das Schuljahr 2016/2017
2. Bericht zur Unterrichtsversorgung 2016/2017
Autoren: Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Schule und Weiterbildung
an: ASchW, HFA
Vorlage 16/3878 13.04.2016 21 S.
Zu 1.: Änderung der VO zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz v. 18.03.2005 (GV. NRW. S. 218), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.05.2015 (GV. NRW. S. 477); Änderung der §§ 2, 5, 6, 6a, 7 und 13, Neueinfügung der §§ 8, 9 und 10: Festsetzung der Relationen "Schüler je Stelle" sowie Vorgaben für die Zahl der den Schulen aus besonderen Gründen zugewiesenen Lehrerstellen für das Schuljahr 2016/2017; Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes sowie der Bandbreite, Spielräume bei der Klassenbildung vor dem Hintergrund der zunehmenden schulischen Herausforderungen bei der Beschulung von Flüchtlingskindern; Ergänzung der Vorgaben zur Gewährung von Leitungszeit für Schulen mit Teilstandorten
Zu 2.: Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2016/2017 (Prognose) im Vergleich zum Schuljahr 2015/2016 nach Haushalts-Kapiteln bzw. Schulformen (Übersicht 1), Lehrerbedarf, Lehrereinstellung, Schüler-Lehrer-Relationen nach Haushalts-Kapiteln bzw. Schulformen für die Schuljahre 2014 bis 2016 (Übersicht 2)
Systematik: Schulen * Lehrer
Schlagworte: Schulrecht * Schüler-Lehrer-Relation * Lehrerbedarf * Schüler * Lehrer * Klassenstärke * Schule * Stellenplan * Flüchtling * Grundschule * Schulleitung * Förderschule * Unterrichtsversorgung
Beratungsergebnis Ausschussprotokoll 16/1258 26.04.2016 51.HFA/UAP S.1-5
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 16/1268 28.04.2016 93.HFA S.1-5, 65
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 16/1279 04.05.2016 93.ASchW S.1-5, 30-33
Verordnung MSW vom 09.05.2016 - GV.NRW 2016 Nr. 14 S.243-245
Neuer Titel: Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz für das Schuljahr 2016/2017