Verhältnismäßigkeit des Streikrechts wahren – Nordrhein-Westfalen setzt sich für gesetzliche Vorgaben für Arbeitskämpfe in der kritischen Infrastruktur ein!
Antrag FDP
Höne, Henning; Hafke, Marcel u.a. FDP Drucksache 18/8435 12.03.2024 3 S.
Bundesratsinitiative zur Anpassung bzw. Einschränkung des Streikrechts durch Einführung gesetzlicher Regelungen für Arbeitskämpfe in der kritischen Infrastruktur (KRITIS), u.a. Ankündigungsfrist von mindestens 48 Stunden, Sicherstellung eines Mindestangebots der Versorgung, verpflichtender Schlichtungsversuch vor der Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen
Systematik: Arbeit und Beschäftigung
Schlagworte: Streikrecht * Arbeitskampf * Kritische Infrastruktur
Beratung (öffentlich) Plenarprotokoll 18/59 21.03.2024 S.68-73
Beschluss: Seite 73 - Der Antrag - Drucksache 18/8435 - wurde nach Beratung mit den Stimmen aller Fraktionen an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - federführend - sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie überwiesen; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 18/545 17.04.2024 43.AWIKE S.1-5, 44
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 18/549 17.04.2024 50.AGS S.1-4, 12
Weitere Dokumente zum Beratungsverlauf:
Stellungnahme 18/1543 Thüsing, Gregor 10.06.2024
Stellungnahme 18/1564 ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft / Landesbezirk Nordrhein-Westfalen 12.06.2024
Stellungnahme 18/1565 Nordrhein-Westfalen / Arbeitsgericht <Hamm, Westfalen> 07.06.2024
Stellungnahme 18/1568 Deutscher Gewerkschaftsbund <Deutschland> / Bezirk Nordrhein-Westfalen 12.06.2024
Stellungnahme 18/1569 Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen 12.06.2024