Gesetz zur Änderung des Ruhrverbandsgesetzes
Gesetzentwurf LRg Drucksache 18/9515 06.06.2024 14 S.
Reduzierung der gesetzlich festgelegten Abflussmengen der Ruhr, insbes. der Abflussgrenzwerte für die Pegel Villigst und Hattingen, zur Schonung der Wasservorräte in den Talsperren mit dem Ziel der Stärkung der allgemeinen Klimaresilienz des Ruhr-Talsperrensystems und der langfristigen Sicherstellung der Trink- und Brauchwasserversorgung in Trockenperioden und Dürrezeiten;
Einfügung eines neuen § 2a Ruhrverbandsgesetz (RuhrVG) vom 7.2.1990 (GV. NRW. S. 178)
Systematik: Wasser
Schlagworte: Ruhrverbandsgesetz * Wasserwirtschaftsverband * Talsperre * Trinkwasser * Wasserversorgung * Ruhr (Fluss) * Grenzwert * Klimawandel
1. Lesung Plenarbeschlussprotokoll 18/68 13.06.2024
Beschluss: Der Gesetzentwurf - Drucksache 18/9515 - wurde nach der 1. Lesung mit den Stimmen aller Fraktionen an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume überwiesen.
Gesetz noch in Beratung
Weitere Dokumente zum Beratungsverlauf:
Vorlage 18/2411 Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 21.03.2024
Vorlage 18/2706 Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 18.06.2024