Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NW)
GesEntw LRg Drs 11/4069 17.07.1992 43 S.
Ersetzung der Schiedsmannsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen idF vom 10.03.1970 durch ein Schiedsamtsgesetz, Erfordernis der Modernisierung und Aktualisierung der Gesetzessprache insbesondere im Hinblick auf die durchgehend von männlichen Sprachformen bestimmte Rechtssprache der geltenden Schiedsmannsordnung, Erweiterung der Zuständigkeit des Schiedsamtes um nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre mit Ausnahme der in Presseerzeugnissen begangenen Verletzungen, Anhebung des Ordnungsgeldrahmens wegen unentschuldigten Ausbleibens auf 20-150 DM, Angleichung an die bestehenden wesentlichen Bestimmungen über das Schlichtungsverfahren in den Bundesländern
Schlagworte: Schiedsamt * Schiedsamt * Außergerichtliche Streitschlichtung
1. Lesung zu GesEntw LRg Drs 11/4069 PlPr 11/71 16.09.1992 S.8811A-C
Beschluss: 8811C - Der GesEntw Drs 11/4069 wurde nach der 1.Lsg einstimmig an RA überwiesen
Ausschußberatung zu GesEntw LRg Drs 11/4069 APr 11/675 07.10.1992 25.RA S.19
Ausschußberatung zu GesEntw LRg Drs 11/4069 APr 11/716 04.11.1992 26.RA S.14
Ausschußberatung zu GesEntw LRg Drs 11/4069 und Vorl 11/1693 APr 11/755 02.12.1992 27.RA S.8-9
Beschlußempfehlung RA Drucksache 11/4748 03.12.1992 S. 1
2. Lesung zu GesEntw LRg Drs 11/4069 PlPr 11/83 16.12.1992 S.10471D-10473B
Beschluss: 10473B - Der Gesetzentwurf wurde nach der 2. Lesung entsprechend der Beschlußempfehlung Drs 11/4748 einstimmig verabschiedet.
Gesetz vom 16.12.1992 - GV.NW 1993 Nr.4 S.32-37
Gesetz verkündet
Weitere Dokumente zum Beratungsverlauf:
Vorlage 11/1693 Nordrhein-Westfalen/Landtag/Rechtsausschuß/Vorsitzender 05.11.1992