Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW)
GesEntw LRg Drs 11/5393 30.04.1993 24 S.
Notwendigkeit der Einrichtung einer Berufsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern; Errichtung eines Versorgungswerkes als eigenständige Körperschaft öffentlichen Rechts, das den Mitgliedern einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gewährt und sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen selbst finanziert; Regelungen betr.: Errichtung, Sitz und Aufgabe des Versorgungswerkes, Mitgliedschaft und Beitragspflicht, Organe des Versorgungswerkes, Zusammensetzung und Aufgaben der Vertreterversammlung und des Vorstands, Präsident, Geschäftsführer, Auskunftspflichten der Leistungsberechtigten, Leistungen des Versorgungswerkes, Verjährung, Abtretung, Pfändung, Verpfändung, Satzung, Auskünfte, Aufsicht, Erste Vertreterversammlung, Tätigkeitsdauer, Übergangsregelung; Hinweis auf die Pilotfunktion des Gesetzes gegenüber anderen Ländern
Schlagworte: Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer * Vereidigter Buchprüfer/Vereidigte Buchprüferin * Altersversorgung * Versorgung * Hinterbliebenenversorgung * Berufsunfähigkeit * Erwerbsunfähigkeit * Rente * Berufsständische Pflichtversorgung * Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin * Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
1. Lesung zu GesEntw LRg Drs 11/5393 PlPr 11/96 06.05.1993 S.12086C-12089D
Beschluss: 12089D - Der Gesetzentwurf wurde nach der 1.Lesung einstimmig an den Haushalts- und Finanzausschuß überwiesen.
Ausschußberatung zu GesEntw LRg Drs 11/5393 APr 11/898 13.05.1993 43.HFA S.18-19
öffSitz zu GesEntw LRg Drs 11/5393 APr 11/937 17.06.1993 44.HFA S.12-18
Beschlußempfehlung und Bericht HFA Drucksache 11/5643 21.06.1993 S. 1
2. Lesung zu GesEntw LRg Drs 11/5393 PlPr 11/101 23.06.1993 S.12736D-12738A
Beschluss: 12738A - Der GesEntw Drs 11/5393 wurde nach der 2.Lsg entsprechend der BeschlEmpf Drs 11/5643 einstimmig verabschiedet
Gesetz vom 06.07.1993 - GV.NW 1993 Nr.39 S.418-419
Gesetz verkündet
Weitere Dokumente zum Beratungsverlauf:
Zuschrift 11/2670 Wirtschaftsprüferkammer 07.06.1993
Zuschrift 11/2761 Deutsche Steuerberaterversicherung 19.07.1993