30.04.2024

Massenpetition zur Anpassung der KiBiz-Pauschale

Die Petenten fordern eine Anpassung der KiBiz-Pauschale, um die Finanzierung der Kindertagesstätten durchgehend zu sichern. Hierzu reichten sie beim Petitionsausschuss des Landtags zahlreiche Unterschriftenlisten von Unterstützerinnen und Unterstützern ein.

Der Petitionsausschuss hat sich zum Anliegen der Petenten von der Landesregierung, Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration berichten lassen.

Die Landesregierung hat erklärt, im Rahmen der Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2024 sei der Ansatz der für 2024/2025 geplanten KiBiz-Pauschalen um fast vier Prozentpunkte gegenüber dem Haushaltsentwurf 2024 erhöht worden. Damit würden die kommunalen und freien Träger ab der nächsten gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung des KiBiz im August 2024 fast zehn Prozent mehr Mittel für ihre Arbeit erhalten. So würden alle Träger ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 dabei unterstützt, die finanziellen Belastungen der Tarifsteigerung zu tragen und ihren Beschäftigten in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung die Lohnerhöhungen zukommen zu lassen sowie die insgesamt gestiegenen Kosten besser abdecken zu können.

Mit dem Haushalt 2024 würden weitere 100 Millionen Euro als einmalige finanzielle Überbrückungshilfe ins System der frühkindlichen Bildung gegeben, um die freien Träger zu entlasten. Sie seien Anfang des Jahres 2024 als sog. fachbezogene Pauschale ausgezahlt worden. Hierfür würden den Jugendämtern Mittel zur Verfügung gestellt, die dann anhand verschiedener Kriterien an die freien Träger von Kindertageseinrichtungen (inkl. Kirchlicher Träger) weitergeleitet werden. Die Überbrückungshilfe für die freien Träger unterstütze hiermit mittelbar auch die Kommunen, die für die Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz zuständig sind und daher bei einem Rückzug der freien Träger die Kitas übernehmen müssten.

Die Landesregierung hat weiterhin erklärt, mit dem geplanten Aufwuchs im KiBiz - gemeint sei hierbei neben den Dynamisierungen im Bereich der Kindpauschalen z. B. die Überbrückungshilfe oder Mittel für Mietkostensteigerungen - seien im nächsten Jahr insgesamt mehr als 550 Millionen Euro zusätzlich für das System der frühkindlichen Bildung vorgesehen.

Der Landtag hat das Haushaltsgesetz 2024 am 13.12.2023 in der Fassung der Beschlüsse des Haushalts- und Finanzausschuss (Drucksache 18/7200) mehrheitlich angenommen und verabschiedet. Das Haushaltsgesetz trat am 01.01.2024 in Kraft.

Der Petitionsausschuss sieht aufgrund seiner Stellung im Parlament keine Möglichkeit, darüber hinaus tätig zu werden. 

Der Petitionsausschuss hat beschlossen, die Beschlussempfehlung zu dieser Sammelpetition gemäß § 97 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Landtags auf der Internetseite des Landtags zu veröffentlichen.

Die Fraktionen im Landtag NRW