30.04.2024

Massenpetition zum Kinderbildungsgesetz

Aufgrund einer in den Kindertageseinrichtungen nicht als verlässlich empfundenen Betreuungssituation fordert der Petent die Landesregierung dazu auf, das Kinderbildungsgesetz umgehend zu überarbeiten. Hierzu reichte der Petent zahlreiche Unterschriftenlisten von Unterstützerinnen und Unterstützern beim Petitionsausschuss des Landtags NRW ein.

Der Petitionsausschuss hat sich zum Anliegen des Petenten und der Unterstützerinnen und Unterstützer von der Landesregierung (Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration – MKJFGFI) berichten lassen.

Die Landesregierung hat erklärt, dass das zentrale Anliegen der Petition bereits in diversen Maßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangels und zur Sicherung der Qualität in der frühkindlichen Bildung Berücksichtigung findet. Insofern verweist der Ausschuss auf die Stellungnahme des MKJFGFI.

Der Petitionsausschuss sieht aufgrund seiner Stellung im Parlament keine Möglichkeit, darüber hinaus tätig zu werden. Er überweist die Petition gemäß § 99 der Geschäftsordnung des Landtags an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend.

Der Petitionsausschuss hat beschlossen, die Beschlussempfehlung zu dieser Sammelpetition gemäß § 97 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Landtags auf der Internetseite des Landtags zu veröffentlichen.

Die Fraktionen im Landtag NRW