Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen
– Referat II.2 E – Archiv –
Entgeltordnung des Archivs des Landtags Nordrhein-Westfalen
vom 01.04.2007
Gemäß § 22 der Archiv- und Benutzungsordnung für das Archiv des Landtags NRW wird folgende Entgeltordnung erlassen:
§ 1
Allgemeines
(1) Die Benutzung des Archivs des Landtags Nordrhein-Westfalen (im folgenden Archiv genannt) ist gebührenfrei.
(2) Der Abruf von Parlamentspapieren aus dem Elektronischen Archiv unter den
Internet-Adressen
www.landtag.nrw.de
und
www.parlamentsspiegel.de
ist kostenfrei.
(3) Für besondere Leistungen des Archivs werden Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhoben.
(4) Die Entgelte werden mit Erbringung der Leistung oder mit Erstellung der schriftlichen Zahlungsaufforderung fällig,
soweit diese Entgeltordnung nichts anderes bestimmt. Die Rechnungslegung erfolgt durch das Archiv.
(5) Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus der Anlage zu dieser Entgeltordnung.
§ 2
Entgeltpflicht
Entgelte werden erhoben
- für die Herstellung von Reproduktionen einschließlich Fotoarbeiten aus den Beständen des Archivs für gewerbliche und private Zwecke,
- für das Recht der Wiedergabe von Archivgut in Druckerzeugnissen, Film-, Fernseh- und Videoproduktionen sowie in Onlinediensten/Internet
- für den Versand von Archivmaterialien.
§ 3
Entgeltbefreiung
(1) Von der Erhebung der Entgelte kann abgesehen werden, wenn
- die Inanspruchnahme des Archivs wissenschaftlichen und schulischen Zwecken dient,
- dies zur Vermeidung sozialer Härten oder aus anderen Billigkeitsgründen geboten erscheint.
(2) In Ausnahmefällen entscheidet die Leiterin oder der Leiter des Referates II.2 - Informationsdienste über die Befreiung von der Entgeltpflicht.
(3) Der Entgeltpflicht unterliegen nicht
- die Abgeordneten und Fraktionen des Landtags Nordrhein-Westfalen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- die Verwaltung des Landtags NRW,
- die Mitglieder der Landespressekonferenz,
- die Landesbehörden NRW,
- die Parlamente und Ministerien der anderen Bundesländer,
- die Gesetzgebungsgremien des Bundes und die Bundesministerien,
- die Bundesbehörden
sowie
- die Deutsche Bibliothek Deutsche Bücherei in Leipzig,
- die Universitäts- und Landesbibliothek in Düsseldorf,
- die Bibliothek des Deutschen Bundestages.
(4) Die Abgabe erfolgt entweder im Rahmen der vereinbarten Stückzahlen (s. Verteiler des Archivs des Landtags) oder jeweils in 1(einem) Exemplar. Dies gilt ebenso für die spätere Bereitstellung von Parlamentspapieren bei erneutem Beratungsbedarf.
(5) Für Zwecke des Internationalen Amtlichen Schriftaustausches sind unentgeltlich bis zu 5 (fünf) Exemplaren an die Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Abteilung Amtsdruckschriften und Internationaler Amtlicher Schriftaustausch abzugeben.
§ 4
Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt zum 01.04.2007 in Kraft.
Anlage
Entgelte
Anfertigung von Reproduktionen
- Erhebung einer Grundgebühr für die Bearbeitung eines
Auftrags durch das Archiv
5,00 €
- Papierkopien von Archivmaterialien pro Seite (DIN A4/DIN A3)
- bei Selbstanfertigung
0,10 €
- bei Anfertigung durch das Archiv
0,50 €
- bei Abgabe von Überstücken des Archivs pro Seite
0,10 €
- bei Ausdruck von Parlamentspapieren aus dem
Elektronischen Archiv durch das Archiv pro Seite
0,50 €
- Anfertigung von Kopien auf digitalen Speichermedien
je angefangene 10 Minuten der aufgewendeten Arbeitszeit
12,50 €
- Zusendung per E-Mail
2,00 €
Das Archiv fertigt Reproduktionen im Auftrag der Benutzerinnen und Benutzer an, soweit dies aus konservatorischen Gründen möglich und erforderlich ist. Das Archiv behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn Archivalien durch das Reproduzieren gefährdet oder beschädigt werden könnten.
Bereitstellung von Bildmaterial (Fotos)
- Erhebung einer Bearbeitungsgebühr je Auftrag
5,00 €
- Kopieren von Fotos aus dem digitalen Bildarchiv (ELBA)
auf digitale Speichermedien pro Medium
2,50 €
- Zusendung einer Fotodatei per E-Mail bis maximal 3 Fotos
2,00 €
Bereitstellung von Daten aus der Abgeordnetendatenbank (MDLDAT)
- Erhebung einer Bearbeitungsgebühr
- bei einem einfachen Auftrag
5,00 €
- bei einem Auftrag, der einen besonderen Aufwand erfordert
je angefangene 10 Minuten der aufgewendeten Arbeitszeit
12,50 €
Recht der Wiedergabe von Reproduktionen aus Beständen des Archivs bei gewerblicher Verwertung in Druckerzeugnissen, Film-, Fernseh- und Videoproduktionen sowie in Onlinediensten/Internet
Für die Wiedergabe je Reproduktion
- in Druckerzeugnissen bei einer Auflage
- bis zu 5 000 Exemplaren
30,00 €
- bis zu 10 000 Exemplaren
60,00 €
- bis zu 50 000 Exemplaren
100,00 €
- über 50 000 Exemplare bis zu einem Höchstsatz von
200,00 €
Neuauflagen, Nachdrucke, Übersetzungen oder Lizenzausgaben werden wie neue Veröffentlichungen behandelt. Bei gleichzeitiger Veröffentlichung im Druck und auf CD-Rom wird für die CD-Rom-Ausgabe ein Nachlass von 50 % auf das Entgelt für die gedruckte Ausgabe gewährt.
- in Film-, Fernseh- und Videoproduktionen
- für die einmalige Wiedergabe je angefangene Sendeminute
60,00 €
- bei Wiederholungssendungen je angefangene Sendeminute
30,00 €
- von Tonaufzeichnungen je angefangene Minute
30,00 €
- in Onlinediensten/Internet
- für eine Woche
20,00 €
- für einen Monat
30,00 €
- für drei Monate
65,00 €
- für sechs Monate
90,00 €
- für ein Jahr
150,00 €
Für andere Reproduktions-, Vervielfältigungs- und Verbreitungsformen werden die Entgelte im Einzelfall festgelegt.
Ansprüche Dritter aus Urheber-, Verwertungs- und Lizenzrechten sind gesondert abzugelten.
Versand von Archivmaterialien je Versandeinheit
einschließlich Porto/Verpackung
5,00 €
Bei Versendung von sehr umfangreichen Archivmaterialien werden die tatsächlich anfallenden Kosten berechnet.