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Beamtenbesoldung

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen

Durch den Gesetzentwurf soll das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder vom 9. Dezember 2023 Eins-zu-Eins auf die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden.

Die Tarifeinigung sieht "für das Jahr 2024 zum 1. November 2024 eine Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200,00 Euro, eine Erhöhung von Zulagen um 4,76 Prozent (umgerechneter Sockelbetrag) sowie eine Anhebung der monatlichen Ausbildungsentgelte um 100,00 Euro vor.
Für das Jahr 2025 beinhaltet die Tarifeinigung eine weitere Erhöhung der Tabellenentgelte um 5,5 Prozent sowie der monatlichen Ausbildungsentgelte um 50,00 Euro ab dem 1. Februar 2025." (S. 3)

Der ebenfalls am 9. Dezember 2023 abgeschlossene Tarifvertrag Inflationsausgleich ist bereits mit dem "Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in den Jahren 2023 und 2024 für das Land Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des Landesministergesetzes" vom 9. April 2024 Eins-zu-Eins übertragen worden.

Die Fraktionen im Landtag NRW