Am 17. Februar 1933 erhielt ich den Auftrag, alle Zeitungen in der Provinz Westfalen, die einen Artikel zum Schutz der Reichsverfassung und der deutschen Gesetze brachten, für drei Tage zu verbieten. Nach gewissenhafter Prüfung stellte ich fest, daß der Artikel restlos der Wahrheit entsprach und, sachlich und formell unangreifbar war. Um bewusst kein Unrecht zu begehen, lehnte ich den Auftrag des Ministers Goering ab. Daraufhin wurde ich am 22. 2. 33 meines Amtes enthoben, und am 6. Oktober 1933 gemäss § 4 des Gesetzes vom 7.4.33 entlassen.“
(Johannes Gronowski 1953)