Vom 21.11.1933 bis 1.12.1933 war er in Schutzhaft. Am 6.6.1934 wurde er vom Oberlandesgericht Hamm wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr 9 Monaten verurteilt. Küll wurde am 15.4.1937 erneut in Schutzhaft genommen und nach Wuppertal überführt. Am 7.8.1937 kam er zur Entlassung. Küll wurde am 31.8.1937 auf Anordnung von Stapo Dü. erneut festgenommen und nach Düsseldorf überführt, kam aber kurze Zeit später wieder zur Entlassung. Die Einstellung zum heutigen Staat ist bei Küll auch heute noch zweifelhaft. Mitglied einer NS-Organisation ist er nicht."
(Auszug aus Karl Külls Gestapoakte)