LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
18. Wahlperiode
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E 18/863
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21.06.2024
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Enquetekommission II
15. Sitzung (öffentlich,
Livestream/nichtöffentlich)
der Enquetekommission II
am Freitag, dem 28. Juni 2024,
10.00 Uhr, Raum E1 D05
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tagesordnung
A Öffentlicher Teil
B Nichtöffentlicher Teil
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gez. Dr. Hartmut Beucker
- Vorsitzender -
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Anhörung von
Sachverständigen
Enquetekommission II
„Krisen- und
Notfallmanagement im Kontext von Klimawandel
(vulnerable Gruppen)“
am 28. Juni 2024
10.00 Uhr bis (max.) 12.30 Uhr, Raum E1
D05, Livestream
Internationales Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW)
Friedrich Gabel
Tübingen
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Landesjugendring
NRW
Christian Brüninghoff
Düsseldorf
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Arbeitsgemeinschaft
der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Hartmut
Krabs-Höhler
Düsseldorf
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Universitätsklinikum
Essen
Institut für Urban Public Health
Professorin
Susanne Moebus
Essen
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Caritas
Therapiezentrum für Menschen nach Folter und Flucht
Claudia
Schedlich
Köln
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Grundschulenverband
NRW
Christiane Mika
Schwerte
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Universität
Bielefeld – Medizinische Fakultät
Professorin Dr.
med. Claudia Hornberg
Bielefeld
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Anhörung von Sachverständigen
Enquetekommission II
Krisen- und Notfallmanagement im Kontext von Klimawandel
(vulnerable Gruppen)
am 28. Juni 2024
10.00 Uhr bis (max.) 12.30 Uhr, Raum E1 D05, Livestream
Fragenkatalog
„Vulnerabilität
findet sich dort, wo die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, deren volle Teilhabe an
der Gesellschaft prekär oder beschädigt ist, besteht.“ (Gutachten des
Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen,
2007).
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Haben
Sie einleitend Anregungen, die Sie uns für die Arbeit in der Enquetekommission
geben möchten?
2. Welche
Anforderungen ergeben sich für das Krisen- und Notfallmanagement, um Personen
in vulnerablen Situationen während Krisen und Katastrophen adäquat zu schützen?
3. Welche kurz- oder langfristigen Strategien oder auch politische Maßnahmen
sind Ihrer Meinung nach erforderlich, um die Partizipation von vulnerablen
Gruppen am Krisen- und Notfallmanagement zu steigern sicherzustellen, dass ihre
Bedürfnisse und Anliegen angemessen berücksichtigt werden?
4. Welche kurz- oder langfristigen Strategien sollten ergriffen werden, um
vulnerable Gruppen besser vor den Auswirkungen des Klimawandels, wie
beispielsweise Hitzewellen oder Starkregenereignisse, zu schützen?
5. Welche spezifischen Herausforderungen stellen sich für vulnerable Gruppen
in Bezug auf den Zugang zu Ressourcen und Informationen während Krisen und
Katastrophen und wie kann diesen Ihrer Erfahrung nach begegnet werden?
6. Inwieweit verschärft der Klimawandel bestehende sozioökonomische
Ungleichheiten und welche Bevölkerungsgruppen werden damit zukünftig (mehrfach)
marginalisiert?
7. Wie können lokale und regionale Initiativen in Deutschland dazu
beitragen, die Beteiligung und Mitbestimmung von vulnerablen Gruppen an
Klimaschutzmaßnahmen und Anpassungsstrategien zu fördern?
8. Wie können bzw. sollten Städte und Gemeinden in Deutschland ihre
Infrastruktur und Dienstleistungen anpassen, um vulnerable Gruppen besser vor
den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen, wie beispielsweise durch
Hitzeaktionspläne und verbesserte Notfallvorsorge? Welche Rolle kann dabei
Digitalisierung übernehmen (Stichwort Smart City)?
9. Bitte
nennen Sie die aus Ihrer Sicht fünf wichtigsten Punkte, die das Katastrophen- und
Krisenmanagement in NRW in Bezug zu vulnerablen Gruppen verbessern würden.
Bitte nehmen Sie dabei eine Priorisierung vor.